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Dieses Thema hat 21 Antworten
und wurde 6.057 mal aufgerufen
 Dein Recht
Seiten 1 | 2
Mouhnd ( Gast )
Beiträge:

20.04.2006 19:52
#1 RE: Obdachloser Antworten

du musst gar nichts freikaufen!

scoop-mo Offline

Admin

Beiträge: 190

20.04.2006 19:55
#2 RE: Obdachloser Antworten

aha... sondern?

Gast
Beiträge:

21.04.2006 10:38
#3 RE: Obdachloser Antworten

Das wird in die Verträge reingeschrieben, ist aber nicht zulässig. Wenn man kündigt, schreibt KiK einem, dass großzügig auf die Zahlung verzichtet wird.Es gibt aber ein Grundsatzurteil, dass eine Pauschalisierung der Rückzahlung nicht zulässig ist usw... Das weiß KiK, aber versuchen kann man´s ja... Reinschreiben ist erlaubt. [wink] Aber Durchsetzen nicht.

Schokomaus Offline

Newbie

Beiträge: 5

23.04.2006 18:19
#4 RE: Obdachloser Antworten

ich bin jetzt glaub sehr, sehr glücklich :-)

risingsun Offline

Newbie

Beiträge: 7

20.05.2006 20:21
#5 RE: Obdachloser Antworten

huhu, also ich hab gehört, dass wenn man kik nach der fortbildung verlässt keine strafe zubezahlen ist, eine strafe muss man wohl erst zahlen wenn man sich danach für zwei jahren an kik bindet und dann innerhalb dieser zwei jahre kündigt. aber vielleicht weiß ja einer von euch was genaueres?

scoop-mo Offline

Admin

Beiträge: 190

20.05.2006 21:51
#6 RE: Obdachloser Antworten

mhmmm...laut vertrag heißt es aber, dass du verpflichtet bist ein vertragsangebot nach dem hassi anzunehmen oder die kosten für die fortbildung zurückzuzahlen...was im härtefall wirklich passiert wäre interessant?!

Schokomaus ( Gast )
Beiträge:

23.05.2006 23:04
#7 RE: Obdachloser Antworten

also ich wollte mich jetzt mal näher informieren und habim letzten seminar einen anwalt gefragt der arbeitsrecht etc unterrichtet. er hat sich den vertrag angeschaut und meinte er sei wasserdicht. bereits zu beginn der ausbildung hat man sich verpflichtetein 2 jahresangebot nach der ausbildung anzunehmen (sofern kik das, denn möchte....wenn kik es nicht will muss man auch nix zahlen). geht man auf die verpflichtung nicht ein, beziehen sich die rückzahlungen allerdings nur auf die fortbildung. sprich: die 4 wochen die man nach der ehk-prüfung für den hassi in springe ist + prüfungsgebühren. 1 woche springe kostet ca. 500 euro...das heisst die rückzahlungen bewegen sich wohl um die 2500 euro. jeden monat den man von der 2-jährigen verpflichtungarbeitet, arbeitet man 1/12tel der rückzahlung ab. d.h. wenn ich wenigstens ein jahr nach der ausbildung für kik weiterarbeite, schulde ich kik nur noch die hälfte...nur ob das 100%tig ist weiß man wohl erst, wenn man es auch durchführt... jemand der es schon drauf angelegt hat?

Gast
Beiträge:

24.05.2006 14:02
#8 RE: Obdachloser Antworten

Wie gesagt, ein Grundsatzurteil legt das ganze Schauspiel flach. Deswegen gibt KiK auch keine BA Plätze mehr aus, weil man die Diplom Leute erst recht nicht halten kann..

Gast
Beiträge:

28.05.2006 14:08
#9 RE: Obdachloser Antworten

Vollkommen richtig. Wie gesagt, wurde bis jetzt immer großzügigerweise auf die "vereinbarte" Rückzahlung verzichtet.

scoop-mo Offline

Admin

Beiträge: 190

20.06.2006 19:57
#10 RE: Obdachloser Antworten

welches grundsatzurteil?
laut folgendem wurde nur eine rückzahlung nach beendigung des kaufmanns ausgeschlossen aber nicht nach dem hassi:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi...&pos=24&Frame=2


Pepperblume Offline

Nr.2

Beiträge: 33

20.06.2006 22:11
#11 RE: Obdachloser Antworten

Wie ist das denn mit der Vertragsstrafe,wenn ich die Ausbildung gar nicht anfange?

scoop-mo Offline

Admin

Beiträge: 190

21.06.2006 14:46
#12 RE: Obdachloser Antworten

es gibt eine klausel die besagt, dass du eine strafe zu zahlen hast, wenn du nach dem KiE also während oder nach der Fortbildung zum Hassi aufhörst. die frage ist nun schon seit einiger zeit ob das rechtens ist, weil du ja somit gezwungen bist zu bleiben (auch nach dem Hassi), egal zu welchen konditionen...

Schoki Offline

Newbie

Beiträge: 6

21.06.2006 15:04
#13 RE: Obdachloser Antworten

ich glaube sie meint, wenn man die Ausbildung gar nicht erst anfangen möchte, sondern vor Beginn kündigt. da steht ja laut vertrag drine, dass man ein Bruttogehalt zahlen muss in dem Fall. Hat da schon jemand sowas durch oder ist das überhaupt rechtens? und vorallem so ein bruttogehalt in der höhe?

scoop-mo Offline

Admin

Beiträge: 190

21.06.2006 17:03
#14 RE: Obdachloser Antworten

http://72133.homepagemodules.de/file.php...content=Vertrag+Textil+Discounter
es handelt sich um §13 und §14

Pepperblume Offline

Nr.2

Beiträge: 33

21.06.2006 23:31
#15 RE: Obdachloser Antworten

Richtig Obdachloser,das meinte ich Aber wo steht denn was ich für eine Frist habe zu kündigen,bevor ich die Ausbildung überhaupt erst anfange?Also wenn ich jetzt im Herbst was anderes machen will und nicht kik.Normalerweise kann man doch jede Ausbildung vor Antritt absagen oder?
grußi

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